Historische Entwicklung
Im Jahr 1988 wurde vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die "Neue Eigenkapitalvereinbarung" veröffentlicht, der sogenannte Basel-I-Akkord. Diese Regelungen gerieten jedoch bereits Mitte der neunziger Jahre aufgrund des immer dynamischer werdenden Finanzsystems in die Kritik, weil mit den von der Bankenaufsicht vorgegebenen Berechnungsmethoden für das Kreditrisiko das tatsächliche Risiko oft nur unzureichend abgebildet wurde. Außerdem wurden neuere Methoden zur Kreditrisikosteuerung und -minderung nicht berücksichtigt.
Diese Kritik führte im Jahr 1999 zur Neuaufnahme der Verhandlungen und im Ergebnis zu den neuen, noch heute geltenden Basler Eigenkapitalvorschriften - kurz Basel II.
Basel II
Der Begriff Basel II steht für die Neuregelung des Bankenaufsichtsrechts. Er beinhaltet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in Form von mehreren Konsultationspapieren vorgeschlagen wurden. Gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG müssen diese neuen Regelungen seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Vorschläge in geltendes Recht durch das Kreditwesengesetz (KWG), die Solvabilitätsverordnung (SolvV) und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Als Weiterentwicklung der Eigenkapitalvorschriften von Basel I ist ein wesentliches Ziel von Basel II, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen. Dazu werden bei Unternehmen, die einen Kredit beantragen, Ratings durchgeführt und somit die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Kreditrückzahlung ermittelt.
Um das Kreditrisiko eines Unternehmens zu messen, stehen den Finanzinstituten grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können entweder auf ein externes Rating einer unabhängigen Rating-Agentur zurückgreifen oder eine Bewertung anhand von eigenen internen Rating-Systemen durchführen.
Auswirkungen auf Banken
Um die Einhaltung der neuen Regelungen kontrollieren zu können, hat jedes betroffene Institut u.a. die Pflicht, regelmäßig den Umfang seines regulatorisch relevanten Geschäftsportfolios an die Bankenaufsicht zu melden.
Vor dem Hintergrund der strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften, an die alle Banken gebunden sind, stellt die Berechnung der risikogewichteten Aktiva (RWA) und des hinterlegungspflichtigen Eigenkapitals eine wesentliche Kernaufgabe einer Bank dar.
Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben waren Banken gezwungen, ihre IT-Systeme grundlegend zu ändern und an die neue Rechtslage anzupassen. Die Erstellung dieser Systeme war die bis dato größte und aufwändigste Software-Entwicklung in der deutschen Bankengeschichte.
Der Einsatz unserer Kompetenz
- Aufbau eines Rechenkerns zur Ermittlung regulatorisch relevanter Kennzahlen
- Unterstützung während der QIS-Studien und der Aufsichtsprüfungen durch die BaFin
- Konzeption und technische Umsetzung von Stresstests und Treiberanalyse
- Erstellung von regelmäßigen Reports und Ad-hoc-Auswertungen zur Kreditrisikosteuerung