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Motive für Basel II

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat in den letzten Jahren ein Bündel von Eigenkapitalvorschriften vereinbart, die primär zur Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Instituten beitragen soll. Weitere Ziele der unter dem Begriff "Basel II" veröffentlichten neuen Eigenkapitalvereinbarung sind die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen sowohl bei der Kreditvergabe als auch beim Kredithandel sowie eine stärkere Annäherung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen an das tatsächliche Risiko der Institute.

Ermittlung der Auswirkungen

Nachdem der Basler Ausschuss das Grundgerüst für die neuen Regelungen fertig gestellt hatte, konnte nur schwer abgeschätzt werden, ob das Regelwerk nun tatsächlich die gewünschten Effekte auf die Kreditinstitute ausübt. Um diese Frage zu beantworten und die Praxistauglichkeit der Vorschriften zu prüfen, hat der Basler Ausschuss mehrere quantitative Auswirkungsstudien angesetzt.
Diese Studien wurden europaweit von der jeweiligen Aufsichtsbehörde - in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank - durchgeführt. Die Teilnahme der Institute geschah freiwillig. Die Ergebnisse der Studien ermöglichten dem Basler Ausschuss eine Feinkalibrierung der geplanten Regelungen. Durch die QIS-Studien 1 bis 5 konnte der Ausschuss seinen Vorschlag für die neuen Eigenkapitalvorschriften mehrmals auf die Probe stellen und seine Vorstellungen in die Praxis und somit in gängiges Recht umsetzen. So wurden beispielsweise die Risikogewichtsformeln schrittweise angepasst, dass für die Kreditinstitute moderate Anreize bestehen, zu fortschrittlicheren Messansätzen (wie die auf internen Ratings basierenden Ansätze) zu wechseln.
Wenn Bedarf an Anpassungen der regulatorischen Vorschriften besteht, können die Aufsichtsbehörden zur Abschätzung der Auswirkungen der Änderungsvorschläge eine erneute QIS veranlassen, wie im folgenden Beispiel dargestellt wird.

Aktuelles Beispiel - QIS zu Basel III

Im Jahr 2010 hat der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS - ab 2011 EBA) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eine weitere umfassende quantitative Auswirkungsstudie auf europäischer Ebene bzw. auf Ebene der Mitgliedsländer durchgeführt. Inhalt dieser QIS-Studie waren die Auswirkungen der neuen Basel III-Anforderungen auf die Kreditwirtschaft.
Der Begriff Basel III umfasst zum Einen die Weiterentwicklung der Regelungen von Basel II und greift zum Anderen die Erfahrungen aus der letzten weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf. Ziel des neuen Regelwerks ist die Verbesserung der Krisenbeständigkeit und Eindämmung übermäßiger Verschuldung von Kreditinstituten.
Wesentliche Elemente von Basel III sind die Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen, eine verbesserte Qualität der Eigenkapitalbestandteile und die Etablierung weltweiter Liquiditätsstandards.
Die Ergebnisse der jüngsten Auswirkungsstudie ("QIS 6") und das finale Basel III-Regelwerk mit den künftigen internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht am 16. Dezember 2010 veröffentlicht.
Für die Umsetzung von Basel III wurden verschiedene Übergangsfristen vereinbart. Die Zeitplanung sieht u.a. folgende Eckpunkte vor:

  • Bis zum 1.1.2013 müssen die Mitgliedsländer die neuen Regelungen in nationales Recht umsetzen, wonach u.a. eine Quote von 4,5 % Kernkapital im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva zu erfüllen ist
  • Diese Quote wird bis zum 1.1.2015 schrittweise auf 6 % erhöht
  • Es werden neue Standards für die Messung des Liquiditätsrisikos definiert: die "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) als kurzfristiges Maß für das Liquiditätsrisiko wird zum 1.1.2015 etabliert, und die "Net Stable Funding Ratio" (NSFR) wird zum 1.1.2018 zur Abdeckung langfristiger Auswirkungen bei der Messung des Liquiditätsrisikos eingeführt
  • Vom 1.1.2016 bis Ende 2018 ist ein Kapitalerhaltungspuffer zum Auffangen von Verlusten in Zeiten finanzieller und wirtschaftlicher Schwierigkeiten aufzubauen


Die vollständige Umsetzung der Basel III-Vorschriften ist zum 1.1.2019 vorgesehen.

Der Einsatz unserer Kompetenz

  • Zusammenstellung der notwendigen Daten aus der bestehenden Infrastruktur
  • Ermittlung der erforderlichen Ergebnisdaten
  • Automatisierte Befüllung von QIS-Sheets